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Transparente Kosten - die Basis für Vertrauen und eine erfolgreiche Zusammenarbeit
Um Ihnen größtmögliche Kostentransparenz zu bieten und Unsicherheiten zu vermeiden, erhalten Sie bereits im Rahmen des Erstkontaktes -noch vor einer Beauftragung- eine Einschätzung zum voraussichtlichen Kostenrahmen.
In der Regel kann nur eine Größenordnung angegeben werden, da die tatsächlichen Kosten von vielen Faktoren Ihres persönlichen Einzelfalls abhängen. Etwaige kostenauslösende Maßnahmen werden jedoch stets vorab mit Ihnen besprochen.
02
Erstberatung
Die Erstberatung dient dazu, Ihren gesamten Sachverhalt und bereits bestehende konkrete Fragen zu besprechen und eine erste rechtliche Einschätzung nebst möglichen Lösungsansätzen zu entwickeln.
Eine Erstberatung berechne ich pauschal mit 150,00 € brutto. Diese dauert je nach Sachverhalt bis zu einer Stunde.
Die Erstberatung kann über Videokonferenz, Telefon oder vor Ort erfolgen.
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Vertetung
Wenn ich für Sie nach der Erstberatung weiter aktiv werden darf, entstehen für Sie weitere Kosten. Dabei richtet sich die Höhe nach dem Umfang meiner Tätigkeit.
Es gibt zwei Arten der Berechnung des Honorars:
1. Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Für gerichtliche Verfahren bin ich gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens die Gebühren nach dem RVG zu berechnen. Die Höhe dieser Gebühren richtet sich nach dem sogenannten Gegenstandwert Ihrer Angelegenheit sowie nach gesetzlich festgelegten Gebührensätzen. Diese gesetzlichen Gebühren müssen auch von einer Rechtschutzversicherung bei Deckungsschutz getragen werden.
Im Familienrecht sind in der Regel anwaltliche Leistungen nicht vom Versicherungsschutz der Rechtschutzversicherungen umfasst. Teilweise wird jedoch die Gebühr für eine Erstberatung von der Rechtschutzversicherung übernommen.
2. Abrechnung nach Zeitaufwand (Stundensatz)
Sofern es im entsprechenden Fall erforderlich ist, arbeite ich auf Honorarbasis. Hierbei bemisst sich die Vergütung allein nach dem Aufwand, der für Sie getätigt wurde. Der tatsächliche Arbeitsaufwand wird im 6-Minuten-Takt erfasst. Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich, transparent und mit einer detaillierten Aufstellung aller Tätigkeiten. Der Stundensatz beträgt hierbei 200,00 € netto.